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Urteil zu Vorratsdatenspeicherung: Sieg auch für Journalisten
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Urteil zu Vorratsdatenspeicherung: Sieg auch für Journalisten
Mittwoch, 03.03.2010
Urteil zu Vorratsdatenspeicherung: Sieg auch für Journalisten
Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig! Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist nicht nur ein Sieg gegen die ungebändigte Datensammelwut des Staates. Es ist auch ein Sieg für uns Journalisten. Das Schäuble-Gesetz hatte die Arbeit für uns erheblich erschwert. Denn Informanten aus Bundesministerien oder anderen staatlichen Stellen mussten aufgrund der Datenspeicherung ständig damit rechnen, enttarnt zu werden.
Aber gerade auf solche Quellen sind Journalisten wie wir angewiesen, wenn es darum geht, Missstände in der Politik aufzuklären. Für die sogenannten Whistleblower war dies zuletzt ein unkalkulierbares Risiko: Sechs Monate lang wurden alle Verbindungen gespeichert. Es genügte der vage Verdacht des Geheimnisverrats und schon konnten alle Telefonate oder E-Mail-Kontakte gefilzt werden. Nicht nur die der möglichen Informanten, auch die der Journalisten. Informantenschutz? Das Recht der Presse auf freie Berichterstattung? All dies hatte schweren Schaden genommen, auch wenn das nicht unbedingt sichtbar wurde.
Nun hat Karlsruhe den staatlichen Wiederholungstätern – wieder einmal – die Grenzen aufgezeigt. Deshalb ist dies ein guter Tag für die Bürgerrechte und auch für die Pressefreiheit. Also alles gut? Leider nicht. Denn die Vergangenheit zeigt: Die Politik versucht es immer wieder. Trotz eindeutiger Urteile des Bundesverfassungsgerichts wird weiter gesammelt, gespeichert, ausgewertet. Fernmeldegeheimnis? Recht auf Privatsphäre? Das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung? Für Innenminister und Anti-Terror-Kämpfer sind elementare Grundrechte schon längst zu lästigen Stolpersteinen geworden im Kampf gegen das Böse. Karlsruhe hat die Grenzen aufgezeigt. Aber gleichzeitig deutlich gemacht: Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Zugriff auf Telekommunikationsdaten auch künftig möglich. Daher braucht es mehr als ein Urteil aus Karlsruhe: Eine wachsame und kritische Gesellschaft, die die Bürgerrechte unserer Verfassung wieder ernst nimmt. Damit Freiheiten erhalten bleiben – nicht nur für uns Journalisten.
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Kommentare zum Eintrag Urteil zu Vorratsdatenspeicherung: Sieg auch für Journalisten
eins ist doch klar: die Vorratsdatenspeicherung wird so oder so kommen, noch ein bisschen abwarten, neuer Gesetzentwurf - und eine Bundesjustizministerin, die dieses Mal nicht zurück tritt, schließlich gibt's ja europäische Vorgaben! Wetten?
Harald am 15.03.10 23:16
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