WDR.de
Computer
Jörg Schieb
Jetzt kann endlich gestreamt werden
Vielleicht hat sich der ein oder andere schon mal darüber gewundert, wieso schicke und im Ausland äußerst populäre Musik-Dienste wie Spotify, Google Music, Apples iTunes Match, Amazon Cloud Drive und viele andere bislang nur in den USA und einigen anderen Ländern verfügbar sind, bei uns in Deutschland aber praktisch nicht.
Die Antwort, wieso wir hier in Deutschland darauf bislang weitgehend verzichten mussten, ist so einfach wie deprimierend: Weil sich GEMA und Onlinedienste schlichtweg nicht einigen konnten. Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) wollte zu viel Geld haben, die Onlinedienste zu wenig zahlen - je nachdem, welche Seite man fragt. Wieso das in anderen Ländern mit dem Einigen so viel besser klappt, hierzulande aber nicht, bleibt wohl ein Geheimnis der Streithähne.
Doch blicken wir nach vorne - und da gibt es gute Nachrichten: Es ist also endlich passiert. GEMA (vertritt die Urheber von Musik) und Bitkom( Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien - vertritt die hiesige Internetindustrie) haben sich also endlich geeinigt. Es hat auch nur knapp zehn Jahre gedauert - na, wenn das mal kein Lob verdient! Zehn Jahre Schwebezustand. Eigentlich unfassbar, und dafür trägt im Wesentlichen die GEMA die Verantwortung.
Nun also ist klar, wieviel die GEMA pro online gespielten Song kassieren soll, nämlich zwischen sechs und neun Cent. Das klingt zwar wenig, ist aber eine ganze Menge - denn die Masse macht's. Streamingdienste sind äußerst populär und werden immer populärer. Gut möglich, dass die gerade ausgehandelten Online-Lizenzen bald mehr Geld in die GEMA-Kassen spülen als die guten, alten Radiosender.
Streaming-Dienste, die eine Flatrate anbieten, zahlen allerdings nicht pro abgespieltem Song - das würde ihnen auch völlig die Kalkulation verhageln -, sondern pro Nutzer. Die Anbieter sollen zwischen 60 und 100 Cent pro User zahlen. Spotify, Deezer, Apples iTunes Match, Nokias Music Mix und Google Music - sie alle können nun also auch ganz offiziell in Deutschland starten, weil nun endlicn der rechtliche Rahmen da ist.
Hörproben dürfen künftig maximal 90 Sekunden lang sein, früher waren es nur 30 Sekunden - auch das ist gut für Musikfans. Insgesamt also gute Nachrichten für alle, die gerne online Musik einkaufen und Musik hören. Da es gerade immer beliebter wird, Musik online in der Cloud zu hinterlegen und auf allen möglichen Geräten, Smartphones inklusive, abzuspielen, kommt die Einigung gerade noch rechtzeitig. Diese Art des Musikhörens steht vor dem Durchbruch - auch bei uns in Deutschland.
Bei allem Jubel: Dass es so lange gedauert hat, bis sich GEMA und Internetindustrie auf einen Obolus einigen konnten, kann nicht ausdrücklich genug kritisiert werden. So etwas verhindert Innovationen und macht uns im Ausland lächerlich. Zwar werden die Vergütungen rückwirkend bis zum 1. Januar 2002 gezahlt. Aber es könnten schon viel mehr interessante Streamingdienste bei uns verfügbar sein. Die juristisch unsichere Situation hat aber viele davon abgehalten, in Deutschland aktiv zu werden. Verständlicherweise.
Der Streit zwischen Youtube und GEMA ist damit übrigens noch immer nicht vom Tisch. Immer noch sind viele Musikvideos von Deutschland aus nicht abrufbar. Und das ist - ohne Worte!
Der aktuelle Blog-Eintrag als Podcast
"Armes Deutschland!" kann man (zu dieser traurigen Geschichte) nur sagen. Wie kurzsichtig! Wir bremsen uns selber aus, und eines Tages sind wir weg vom Fenster.
Fritz am 8.12.11 22:06
Die GEMA war ja immer allgegenwärtig, auch bei lokalen oder gar privaten Veranstaltungen wo Musik gespielt wurde. Und nun sind die spendabel geworden ? Wohl kaum. Musikproben, alles gut und schön, nur ein vorgeworfener Köder, mehr nicht. Die bleiben weiter auf ihrer eingelaufenen Schiene.
MG am 9.12.11 17:44
Zum Anfang dieses Eintrags
Zum SeitenanfangPermanente URL dieser Seite: http://wdrblog.de/joergschieb/archives/2011/12/streammusic.html
Der WDR ist nicht für Inhalte fremder Seiten verantwortlich, die über einen Link erreicht werden.